24. März 2021
Arbeitskleidung für die Altenpflege!
Recklinghäuser Kollegin klagt Arbeitsschutz ein
Die meisten Pflegekräfte in Seniorenzentren müssen ihre pflegerische Arbeit in Straßenkleidung beziehungsweise in privater Arbeitskleidung durchführen. Dagegen klagt nun eine Recklinghäuser Pflegekraft und Betriebsrätin mit dem Ziel, dass ihr der Träger ihrer Einrichtung dienstliche Arbeitskleidung bezahlt und diese desinfizierend reinigen lässt. Die erste Anhörung dazu fand am 24. März vor dem Arbeitsgericht Herne statt. Kolleginnen und Kollegen von ver.di und dem Pflegebündnis zeigten sich vor der Verhandlung solidarisch mit der Altenpflegerin.
Mitteilung des Betriebsrates im AWO-Seniorenzentrum Recklinghausen:
Derzeit klagt die Altenpflegerin aus dem AWO-Seniorenzentrum Recklinghausen, Gabriele Gottsauner, auf Bezahlung ihrer Berufskleidung. Sie ist der Auffassung, dass der Heimträger, AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V., verpflichtet ist, aus Gründen der Hygiene und des Infektions- sowie Arbeitsschutzes die Kosten für Berufskleidung zu tragen.
Am Mittwoch, den 24.03.2021, fand vor dem Arbeitsgericht Herne die Güteverhandlung statt. Die Besucher wurden schon vor dem Gerichtssaal von der Gewerkschaft ver.di, dem Betriebsrat und dem Pflegebündnis Recklinghausen begrüßt.
Im Gerichtssaal begründete der Rechtsanwalt der Pflegefachkraft, Birger Baumgarten aus Bochum, die Klage mit Hinweis auf die entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Er beschrieb das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern auf andere Bewohner*innen oder auf andere Menschen, wenn Beschäftigte mit ihrer Straßenkleidung oder ihrer privaten Arbeitskleidung bestimmte pflegerische Tätigkeiten verrichten und mit dieser Kleidung die Pflegeeinrichtung wieder verlassen. Bei diesen Tätigkeiten werde immer davon ausgegangen, dass die Kleidung mit Erregern der Risikogruppe 2 kontaminiert werden könne. Daher sei es den Pflegekräften auch nicht gestattet, ihre Arbeitskleidung mit nach Hause zu nehmen und sie dort zu reinigen. Vielmehr sei der Heimträger schon seit vielen Jahren verpflichtet, die Arbeitskleidung von Beschäftigten täglich einzusammeln und desinfizierend zu reinigen. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die der Heimträger von Gesetz wegen unverzüglich umzusetzen habe, müsse dieser den Pflegekräften sogar dienstliche Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 24.01.2017 sei deshalb das Tragen privater Arbeitskleidung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen als unzulässig anzunehmen.
Während sich der Richter der 5. Kammer des Arbeitsgerichtes noch die Frage stellte, ob denn in Altenpflegeheimen Bedingungen wie im Krankenhaus geschaffen werden sollten, löste eine Mitteilung des gegnerischen Rechtsanwaltes, Manfred Ehlers, Überraschung im Gerichtssaal aus. Der AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V. habe die Absicht, in all seinen 58 Seniorenzentren dienstliche Arbeitskleidung einzuführen. Im Rahmen eines Projektes würde in einigen Seniorenzentren die Einführung erprobt.
Detlev Beyer-Peters, Betriebsratsvorsitzender im AWO-Seniorenzentrum Recklinghausen, nahm diese Information positiv auf: „Es stellt sich dann allerdings die Frage, warum der AWO-Bezirk Westliches Westfalen der klagenden Kollegin nicht die Kosten für 4 Garnituren Berufskleidung in Höhe von 149,70 € erstatten will.“
Der Rechtsanwalt des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.V. hatte der Kollegin im Gerichtssaal im Gegenteil sogar noch den Vorwurf gemacht, für die Berufskleidung viel zu viel Geld ausgegeben zu haben. Wenn der AWO-Bezirk die Berufskleidung selbst anschaffe, würde ihm eine Garnitur lediglich 18 € kosten.
Da ein Vergleich im Rahmen des Gütetermins nicht erzielt werden konnte, wurde ein neuer Verhandlungstermin für den 09.07.2021 festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Beyer-Peters
Vorsitzender des Betriebsrates
AWO-Seniorenzentrum Recklinghausen
Wildermannstraße 79, 45659 Recklinghausen
20. März 2021
Nun die Klatsche
Demonstration gegen Armutslöhne in der Altenpflege
Das Pflegebündnis Recklinghausen ruft auf zu einer Demonstration am Donnerstag, dem 25. März, gegen das Verhalten der Caritas-Arbeitgeber, die einen allgemeinen Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Altenpflege verhindert haben. Die Demonstration beginnt nach einer Auftaktkundgebung an der Pauluskirche in Recklinghausen um 17 Uhr und führt zur Caritas-Geschäftsstelle an der Mühlenstraße.
Für die überwiegend weiblichen Altenpflegekräfte in Deutschland ist ein flächendeckender und für alle verbindlicher Tarifvertrag weit in die Ferne gerückt. Die Caritas hat diesen verhindert. Betroffen sind 1,2 Millionen Beschäftigte, davon 420.000 bei ambulanten Diensten und knapp 800.000 in Pflegeheimen. Darüber hat die UZ ein Interview mit Detlev Beyer-Peters geführt, das wir hier verkürzt wiedergeben. Detlev Beyer-Peters ist Fachkrankenpfleger, Mitglied der ver.di-Bundestarifkommission Altenpflege und Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates im AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V.
UZ: Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und ver.di hatten sich auf einen Tarifvertrag über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Welcher Zweck wurde damit verfolgt?
Detlev Beyer-Peters: Zweieinhalb Jahre Vorbereitungen und Verhandlungen gingen der Unterzeichnung des Tarifvertrages am 9. Februar 2021 für einen bundesweit geltenden „Tarifvertrag Mindestbedingungen in der stationären, teilstationären und ambulanten Alten- und Krankenpflege“ voraus. Ziel des Tarifvertrages sollte sein, einheitliche Bedingungen für die Beschäftigten in der Pflege auf einem höheren Niveau sicherzustellen, als dies beim derzeit geltenden Mindestlohn der Fall ist. Also gleiche Löhne für die jeweiligen Beschäftigungsgruppen. Dadurch würde der kapitalistische Wettbewerb, der bisher fast ausschließlich um den Preis der Ware Arbeitskraft in der Pflege geführt worden ist, entschärft werden. Denn viele Pflegeunternehmen bezahlen aus reinen Profitgründen nach wie vor den Pflegekräften weitaus weniger Lohn als dies beispielsweise bei den Kommunen oder großen Teilen der Wohlfahrtsverbände üblich ist. Das Versprechen der Bundesregierung und das Klatschen der Öffentlichkeit ließ hoffen, dass dies gelingt, damit keine Pflegekraft mehr zum Arbeitsamt rennen muss, um ihr Gehalt aufstocken lassen zu müssen, oder im Rentenalter die Grundsicherung beantragen muss. Die Absicht war, den Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz auf die gesamte Altenpflegebranche in Deutschland zu erstrecken. Damit wäre man dem Ziel näher gekommen, den Wettbewerb um die beste Pflegequalität und nicht um den niedrigsten Lohn zu führen.
UZ: Daraus wird nun wohl nichts. Was ist geschehen?
Detlev Beyer-Peters: Da die kirchlichen Träger derzeit noch zu den größten Altenpflege-Dienstleistern gehören, war deren Zustimmung zwingende Voraussetzung für die allgemeine Verbindlichkeit des ausgehandelten Tarifvertrages. An den Verhandlungen um diesen Tarifvertrag haben aber die kirchlichen „Dienstgeber“ selbst nicht teilgenommen, da sie vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Schutzgarantie für die Kirchen keine direkten Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften führen. Sie haben stattdessen den sogenannten Dritten Weg gewählt, bei dem „Dienstgeber“ und „Dienstnehmer“ miteinander verhandeln, ohne dass den Beschäftigten ein Streikrecht zugestanden wird. Deshalb haben die Bundestarifkommissionen der Gewerkschaft ver.di und des BVAP mit den kirchlichen Unternehmensträger der Caritas und der Diakonie eine Anhörung durchgeführt. Problematisch daran ist jedoch, dass die kirchlichen Träger nur noch im Nachhinein Einfluss auf die vorgegebenen Inhalte des Tarifvertrages nehmen können. Das bietet ihnen die Möglichkeit, am ausgehandelten Tarifvertrag rumzumäkeln und sich mit scheinheiligen Argumenten aus der Verantwortung zu stehlen. Genau das ist geschehen.
UZ: Welche Verbesserung hätte dieser Tarifvertrag für die Pflegekräfte gebracht?
Detlev Beyer-Peters: Für einen sehr großen Teil der Pflegekräfte hätte der bundesweit geltende Tarifvertrag erhebliche Verbesserungen beim Einkommen zur Folge gehabt. Denn vielerorts erhalten die Pflegekräfte gerade einmal den gesetzlichen Mindestlohn. Und selbst mit einem bundesweit verbindlichen Tarifvertrag für die Altenpflege wäre die Diskussion um eine weitere Verbesserung bei der Bezahlung für Pflegekräfte nicht zu Ende gewesen.
UZ: Welche Auswirkungen hätte der bundesweite Tarifvertrag Altenpflege für die Beschäftigten in schon tarifabhängigen Unternehmen gehabt?
Detlev Beyer-Peters: Keinerlei Auswirkungen. Denn in solchen Unternehmen werden schon heute höhere Tarife bezahlt. Dazu gehören zum Beispiel die Altenpflegeeinrichtungen der AWO in Nordrhein-Westfalen, in denen für die Beschäftigten der TV AWO NRW gilt.
Das Gespräch führte Werner Sarbok
23. Februar 2021
Solidarität mit Kristin Zuber
Prosper-Hospital besteht auf Zwangsversetzung
Kristin (am Mikro) konnte sich über die Solidarität von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen freuen.
Am 23. Februar fand unter großem Medieninteresse und mit der solidarischen Unterstützung zahlreicher Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter der Gütetermin in Sachen Kristin Zuber gegen das Prosper-Krankenhaus Recklinghausen am Arbeitsgericht in Herne statt. Die Krankenschwester hat das Recht auf Tragezeitpausen von Mund-Nasen-Bedeckungen für sich und die anderen Kolleginnen und Kollegen beim Arbeitgeber eingefordert. Der gegnerische Anwalt blockte eine vom Arbeitsrichter vorgeschlagene und tragfähige gütliche Einigung ab, so wird es am 6. Mai um 11 Uhr zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kommen.
Auf ver.di TV gibt es einen kleinen Film von dem Prozessauftakt:
14. Februar 2021
Protest gegen AfD
Keine Zukunft für die von gestern!
Mitstreiter des Recklinghäuser Pflegebündnis beteiligten sich trotz Eiseskälte an einer Protestkundgebung gegen die Wahlversammlung der AfD. Mit Rufen wie "Schämt euch" und "Haut ab" wurden die Delegierten der Rechten begrüßt.
29. Januar 2021
Bürgeranregung des Pflegebündnis Recklinghausen
Coronavirus hat Mängeln bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Seniorenzentren offenbart - Rechtsverordnung erforderlich
Am 1. Februar 2021 berät der Kreisausschuss des Kreistages Recklinghausen im großen Sitzungssaal des Kreishauses gleich am Anfang seiner Sitzung ab 9 Uhr über eine Bürgeranregung des Pflegebündnis Recklinghausen. Hierin regt das Pflegebündnis eine Resolution des Kreistages an, mit der das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) aufgefordert wird, endlich die im Wohn- und Teilhabegesetz geregelte Möglichkeit zu nutzen, eine „Rechtsverordnung über hygienerechtliche Anforderungen für Wohn- und Betreuungsangebote“ zu erlassen. Dies ist für das Pflegebündnis Recklinghausen die einzig richtige Schlussfolgerung aus den Erfahrungen, die bisher im Rahmen der Corona-Pandemie insbesondere in den Alten- und Pflegeheimen gemacht werden mussten.
Werner Sarbok, einer der InitiatorInnen des Pflegebündnisses, konstatiert: „Der Corona-Virus SARS-CoV-2 hat die Lebensbedingungen in den Pflegeheimen auf den Kopf gestellt und neben den Mängeln bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten auch die Mängel beim Infektionsschutz und der Hygiene in den stationären Pflegeeinrichtungen offenbart.“
Das Pflegebündnis will durch eine solche Verordnung sichergestellt wissen, dass Maßnahmen zur Hygiene und zum Infektionsschutz nicht rein wirtschaftlichen Erwägungen unter Bedingungen des Konkurrenzdrucks zwischen den Pflege- und Betreuungseinrichtungen zum Opfer fallen. So behauptet das Pflegebündnis, dass noch vor wenigen Monaten in etwa 25% der Heime die Pflegekräfte gar nicht bzw. nicht ausreichend mit FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken ausgestattet worden seien. In etwa 80% der stationären Pflegeeinrichtungen würden Pflegekräfte in Straßen- bzw. privater Arbeitskleidung zum Dienst erscheinen, obwohl dienstliche Arbeitskleidung schon vor mehr als 4 Jahren zum Standard für den Infektionsschutz erklärt worden sei.
Schon weit vor der Corona-Pandemie seien – so Detlev Beyer-Peters, Betriebsratsvorsitzender eines Recklinghäuser Seniorenzentrums – Infektionsausbrüche in Pflegeeinrichtungen nichts Außergewöhnliches gewesen:
„MRSA-, Clostridien- und Salmonellen-Bakterien, Noro- und Herpes-Viren, Krätze-Parasiten sowie Candida-Albicans-Pilz sind nur einige der sich immer mal wieder ausbreitenden Erreger, die der Risikogruppe 2 zugeordnet sind, und daher schon präventiv Schutzmaßnahmen für die Bewohnerinnen und die Beschäftigten erfordern.“
Das Pflegebündnis drängt daher darauf, dass in einer Hygiene- und Infektionsschutzverordnung des MAGS NRW die Träger stationärer Pflegeeinrichtungen unter anderem verpflichtet werden, den Pflegekräften dienstliche Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen und diese auch desinfizierend zu reinigen. Der zuständige Sekretär beim ver.di-Bezirk Mittleres Ruhrgebiet Niko Köbbe stellt abschließend fest: „Ohne eine klärende Verordnung des Landes NRW zur Hygiene und zum Infektionsschutz bleiben sowohl Heim- und Kostenträger als auch Kontroll- und Schutzbehörden (z.B. Heimaufsicht, Pflegekassen, Arbeitsschutzabteilungen der Bezirksregierungen, BGW) bei der Arbeitskleidung für die Pflegekräfte weiterhin untätig.“
Mitglieder des Pflegebündnisses haben daher die Absicht, den Kreisausschuss mit Anschauungsmaterial zur Arbeitskleidung von Pflegekräften zu empfangen. „Vielleicht erhalten wir ja die Gelegenheit, auf diese Weise unsere Bürgeranregung kurz und knackig zu begründen“, hofft Werner Sarbok.
10. September 2020
Gesunde Krankenhäuser in NRW – für alle
Bündnis will mit Volksinitiative Druck entwickeln
Am 26. August 2020 fand die offizielle Auftaktveranstaltung der Volksinitiative „Gesunde Krankenhäuser in NRW – für alle“ vor dem Landtag in NRW statt. Nach mehr als einem Jahr Vorbereitungsarbeiten und coronabedingten Verzögerungen hat sich das breite Bündnis aus Patientinnen-, Patienten- und Angehörigenorganisationen, Selbsthilfegruppen, politischen Organisationen, verschiedenen lokalen Gesundheitsbündnissen und der Gewerkschaft ver.di auf den Weg gemacht, trotz aller Hürden in der direkten Demokratie in NRW die Landesregierung zu einem Umdenken in der Krankenhauspolitik zu zwingen.
Die Erfahrungen mit den deutlich wirkungsmächtigeren Volksbegehren in Bayern, Hamburg und Berlin haben gezeigt, dass dieser Weg bei der aktuellen politischen Rechtsprechung der Verfassungsgerichte auch in NRW voraussichtlich scheitern würde. Ein Volksbegehren zwingt den Landtag, sich mit einem konkreten Gesetzestext auseinanderzusetzen und kann durch einen Volksentscheid danach durch die Bürgerinnen und Bürger direkt entschieden werden. Bei der jetzt gewählten Variante der Volksinitiative zwingt das Erreichen der notwendigen Unterschriften den Landtag nur, das Thema zu bearbeiten. Umso wichtiger ist es dem Bündnis, nicht nur die notwendigen 66.000 Unterschriften zu sammeln, sondern mit mehreren Hunderttausend Unterschriften und breiter Unterstützung aus der Gesellschaft und dem politischen Raum Druck für die zentralen Forderungen zu machen.
Die Volksinitiative fordert eine komplett veränderte Krankenhauspolitik in NRW. Dazu werden in fünf Forderungsfeldern die zentralen Knackpunkte der verfehlten Krankenhauspolitik der letzten Jahrzehnte benannt und Alternativen eingefordert. Mit dem hohen Herausstellen des Forderungsfeldes „patientenorientiert, barrierefrei und selbsthilfefreundlich“ zeigt sich deutlich die Perspektive der Patienten- und Angehörigenverbände und Selbsthilfegruppen, die sich erstmals so stark und vielfältig in einem politischen Bündnis engagieren. Das Feld „wohnortnah und bedarfsorientiert“ reagiert mit der Forderung nach einer gesellschaftlichen Debatte auf die neue Krankenhausplanung, die Minister Laumann gerade hinter verschlossenen Türen durchzieht und mit denen weiteren Krankenhausschließungen der Boden bereitet wird. Ziel ist hier, einen Stopp im jetzigen Prozess zu erreichen und den neuen Krankenhausplan NRW erst zu verabschieden, wenn unter Einbindung aller betroffenen Gruppen die Kriterien diskutiert und bearbeitet wurden und eine zukünftige Versorgungsstruktur am Bedarf der Bevölkerung ausgerichtet ist.
Die dritte Forderung „Krankenhäuser – vollfinanziert durch das Land NRW“ greift die jahrelange Unterfinanzierung der Krankenhäuser in NRW im Bereich der Investitionskosten auf. Jedes Jahr werden den Krankenhäusern eine Milliarde Euro, die Ihnen rechtmäßig zustehen, vom Land vorenthalten, was dazu führt, dass die Krankenhäuser ihre Modernisierungs- und Instandhaltearbeiten aus den Personalkosten finanzieren. Das führt zu Personalabbau und Druck auf die Tarifverträge und andere Lohnkostenreduzierungen zum Beispiel durch Outsourcing oder Werkverträge. Die beiden letzten Forderungen richten sich an die Bundespolitik und fordern das Land NRW auf, sich über den Bundesrat für die Abschaffung der Fallpauschalen und verbindliche Personalbemessung in den Krankenhäusern einzusetzen.
Im kommenden halben Jahr wird es nun darum gehen, die betrieblichen Auseinandersetzungen zum Beispiel im Rahmen der Tarifrunde Öffentlicher Dienst in den kommunalen Krankenhäusern und örtliche Auseinandersetzungen um anstehende Krankenhausschließungen mit dem übergeordneten Interesse der PatientinnenPatienten und Angehörigen und aller Bürgerinnen und Bürger zu verbinden und über die Volksinitiative Druck auf die Landesregierung aufzubauen, der so groß ist, dass sie sich dem nicht entziehen kann. Da die Umsetzung der Forderungen der Volksinitiative auch ein frontaler Angriff gegen die Profitinteressen der Konzerne ist, lohnt es sich, die Volksinitiative landesweit und vor allem vor Ort zu unterstützen und unsere Perspektive für eine geplante und profitunabhängige Gesundheitsversorgung in die Debatte zu tragen.
Alle Infos zur Volksinitiative und Unterschriftslisten unter: www.gesunde-krankenhaeuser-nrw.de.
2. September 2020
Keine Nazis in die Parlamente!
Aus Anlass des Antikriegstages am 1. September hat sich das Pflegebündnis Recklinghausen getroffen, um in der Recklinghäuser Innenstadt mit einer Aktion für Wahlbeteiligung zu werben und die Stimme auf keinen Fall an Rassisten und Nazis zu geben. Das Bündnis vertritt die Auffassung, dass die Menschen aus der Geschichte lernen und sich die Geschichte nicht wiederholen sollte.
15. Februar 2020
Foto: Klaus Czernitzki
Solidarität mit den Kolleginnen und Kollegen an den Ameos-Kliniken in Sachsen-Anhalt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit großem Interesse verfolgen wir Euren Arbeitskampf für den Abschluss eines Tarifvertrags.
Wir sind empört über die Einschüchterungsversuche der Ameos-Geschäftsführung und ihrer Weigerung, mit ver.di überhaupt über eine angemessene Entlohnung zu verhandeln. Die Kündigung von streikenden Kolleginnen und Kollegen ist eine Kampfansage an alle arbeitenden Menschen in unserem Land.
Auf diesem Weg wollen wir euch unserer Solidarität versichern. Wenn ihr nach dem beeindruckenden Ergebnis Eurer Urabstimmung nun in den Erzwingungsstreik tretet, kämpft ihr nicht nur für Euch, nicht nur für die Menschen, die auf die medizinische Versorgung in Euren Klinken angewiesen sind, sondern für alle Beschäftigten in der Pflege in unserem Land und die, die von ihnen betreut werden.
Mit kollegialen Grüßen
Die InitiatorInnen des Pflegebündnisses Recklinghausen
i. A. Anja Willamowski, Sandra von Wantoch und Werner Sarbok
Termine
Solidaritätsfahrt zu den streikenden Kolleginnen und Kollegen an der Universitätsklinik in MünsterNach dem Solidaritätsbesuch unseres Pflegebündnisses in Essen wollen wir am Freitag, den 15. Juli, die streikenden Kolleginnen und Kollegen an der Uniklinik Münster besuchen.
Wir wollen diesmal per Zug fahren, und zwar mit dem RE 2. Treffpunkt ist am Freitag um 10.30 Uhr vor dem HBF Recklinghausen. Der Zug fährt (hoffentlich) planmäßig 10.39 Uhr. Zustiegsmöglichkeiten gibt es dann in Marl-Sinsen 10.44 Uhr und Haltern 10.50 Uhr. Wir müssten gegen 12 Uhr beim Streikzelt sein und würden dann etwa um 13 Uhr die Rückfahrt antreten.
Bitte melde dich per Mail an.
Unsere nächsten Treffen:
- Donnerstag, 18. August, 18 Uhr bei ver.di Kaiserwall 17, Recklinghausen
- Donnerstag, 29. September, 18 Uhr bei ver.di Kaiserwall 17, Recklinghausen